Warenannahme

Warenannahme

  1. Die gelieferte Ware muss vom Empfänger immer unverzüglich bei Anlieferung auf etwaige Mängel, Schäden und Vollständigkeit kontrolliert werden!

  2. Sollten wir im Auftrag unseres Kunden direkt per Streckengeschäft an seinen Kunden liefern, ist es notwendig, dass unser Kunde seinem Kunden diese Informationen bezüglich einer korrekten Warenannahme ebenfalls zur Verfügung stellt.

  3. Etwaige Mängel (Unvollständigkeit, Beschädigungen) sind auf den Versandpapieren der Spedition schriftlich zu vermerken und vom Fahrer schriftlich bestätigen zu lassen!

    Jeder Empfänger von Ware erhält bei Anlieferung der Ware eine Kopie der Speditionspapiere. Etwaige Mängel (z.B. Unvollständigkeit, Beschädigungen) sind auf den Versandpapieren der Spedition, wie z.B. Frachtbrief/CMR/POD, und nicht etwa auf dem Lieferschein von e.Beckmann, schriftlich zu vermerken und zusätzlich vom Fahrer schriftlich bestätigen zu lassen.

    Dies gilt auch wenn anscheinend nur die Verpackung beschädigt ist.

    Der Empfänger der Ware ist verpflichtet ein Exemplar dieser Versandpapiere mit dem schriftlich bestätigten Vermerk des Fahrers einzubehalten. Nur dieser schriftliche, vom Fahrer bestätigte Vermerk wird später im Schadensfall von der Versicherung anerkannt!

    Später gemeldete Transportschäden, ohne diesen vom Fahrer bestätigten Vermerk auf den Versandpapieren, werden weder von der Versicherung noch von uns anerkannt!

  4. Achtung, wichtig: Es ist im Falle eines Mangels nicht ausreichend einfach Ware „unter Vorbehalt“ entgegengenommen auf die Frachtpapiere des Spediteurs zu schreiben.

    Es muss zusätzlich immer noch genau die Art des Vorbehaltes notiert werden (z. B.: Ware nicht vollständig, Ware zerkratzt, verbeult, verbogen, Verpackung beschädigt etc.). Sollte die genaue Art des Vorbehaltes auf den Frachtpapieren fehlen, können wir bei der Frachtfirma und deren Versicherung ebenfalls keine Ersatzansprüche geltend machen, und unserem Kunden die Waren nicht kostenlos ersetzen!

  5. Auch wenn die Verpackung offensichtlich nicht beschädigt ist, muss diese in Anwesenheit des Fahrers geöffnet und die Ware die Ware gründlich auf eventuelle Schäden und Vollständigkeit kontrolliert werden.

  6. Der Kunde ist verpflichtet Fotos des Mangels bzw. der Beschädigung zu machen.

  7. Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, sich generell die Zeit zu nehmen, die Ware sofort und gründlich zu kontrollieren

  8. Lassen Sie sich keinesfalls vom Lkw-Fahrer beeinflussen oder zu einer leichtfertigen Unterschrift drängen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Ware in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben. Ob der Fahrer Zeit hat oder nicht ist egal, das Wichtigste ist, dass die Ware vollständig und in einwandfreiem Zustand ist, und eventuelle Mängel, korrekt in den Frachtpapieren vermerkt werden, damit etwaige Schäden dann auch schnell, unkompliziert und vor allem für Sie kostenlos von der Versicherung übernommen werden können!

 

Vielen Dank!